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   OVG Sachsen, 25.05.2001 - 2 B 56/01   

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https://dejure.org/2001,18144
OVG Sachsen, 25.05.2001 - 2 B 56/01 (https://dejure.org/2001,18144)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.05.2001 - 2 B 56/01 (https://dejure.org/2001,18144)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 2 B 56/01 (https://dejure.org/2001,18144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsVerf Art 75 Abs. 1, Art 83 Abs. 1 Satz 1; SächsZuÜbG § 1; SächsVwAufbErgG § 1, § 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ; Sachliche Zuständigkeit des Staatlichen Liegenschaftsamts in Sachsen; Rechtsgrundlage für übertragbare Aufgaben in der sächsischen Landesverwaltung; Widerruf des Förderscheins für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.05.2001 - 2 B 56/01
    Es kann auf sich beruhen, ob diese Vorschriften grundsätzlich eine Heilung von Zuständigkeitsfehlern zu bewirken vermögen, an denen zeitlich früher ergangene Verwaltungsakte leiden (vgl. dazu allgemein BVerwG, Urt. v. 29.9.1982, BVerwGE 66, 178 [181 ff.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1979 - XVI A 2693/78
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.05.2001 - 2 B 56/01
    Er positiviert statt dessen den eigenständigen institutionellen Gesetzesvorbehalt, der für alle wesentlichen - also über die Einrichtung der staatlichen Behörden im einzelnen hinausgehenden (vgl. Art. 83 Abs. 2 SächsVerf und dazu SächsOVG, Urt. v. 24.9.1998, JbSächsOVG 6, 252 [254]) - Organisations- und Kompetenzentscheidungen eine gesetzliche Regelung fordert und dabei nicht grundsätzlich zwischen der Eingriffs- und Leistungsverwaltung unterscheidet (vgl. OVG NW, Urt. v. 27.9.1979, OVGE 34, 201 [204 ff.]; Schmidt-Jortzig, Kommunalrecht, 1982, RdNr. 30 f.;Schmidt-Aßmann, Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee, 1998, S. 166; Jarass in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 5. Aufl. 2000, Art. 20 RdNr. 57).
  • OVG Sachsen, 25.08.2000 - 2 B 381/00

    Bei mangelnder Verwirklichung des Regelbeispiels die Anwendung der Generalklausel

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.05.2001 - 2 B 56/01
    Dafür fehlt es bereits an der Regelung einer allgemein formulierten, übergreifenden Zuständigkeit mit Auffangfunktion (vgl. dazu in anderem Zusammenhang SächsOVG, Urt. v. 25.8.2000, SächsVBl. 2001, 75 ff.); insoweit ergäben sich allerdings auch Bedenken im Hinblick auf das für Kompetenzzuweisungen geltende Bestimmtheitsgebot.
  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 4 C 63/21

    Zuständigkeit; Verwaltungsorganisation; Rechtsverordnung; Gesetzesbegriff;

    Dass nach Erlass der Verordnung über energierechtliche Zuständigkeiten vom 3. April 2006 die Zuständigkeit für Energiewirtschaftsrecht und Energierecht mit Ziffer IX Nummer 27 des Beschlusses der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 13. Februar 2020 auf das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft übergegangen ist, ist für den Bestand der aufgrund der alten Geschäftsbereichsabgrenzung (hier einschlägig: Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 19. Mai 2005) erlassenen Rechtsverordnung nicht relevant.26 Anders als der Kläger meint, lässt sich eine hiervon abweichende Bewertung auch Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zu Art. 83 Abs. 1 SächsVerf (Urt. v. 24. September 1998, SächsVBl. 1999, 17; Beschl. v. 25. Mai 2001, SächsVBl. 2001, 295) nicht entnehmen.

    Soweit die genannten Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts noch offen lassen, ob ein Gesetz i. S. d. Art. 83 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf auch eine Rechtsverordnung sein kann (Urt. v. 24. September 1998, SächsVBl. 1999, 17 [18]; Beschl. v. 25. Mai 2001, SächsVBl. 2001, 295 [296]), geht der Senat - wie die Staats- und Verwaltungspraxis im Freistaat Sachsen seit vielen Jahren - davon aus, dass der Begriff des Gesetzes auch in dieser Norm materiell zu verstehen ist und daher auch Rechtsverordnungen einschließt (so auch mit Nachweisen zur Entstehungsgeschichte Kaplonek, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 4. Aufl. 2021, Vorbem. Art. 82 Rn. 22).

  • OVG Sachsen, 30.10.2009 - 1 B 484/06

    Aufhebungspflicht und Rückforderungspflicht einer kofinanzierten Förderung nach

    Zwar fehlte es im Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung (30.4.1998) an der von Art. 83 Abs. 1 SächsVerf vorgeschriebenen gesetzlichen Zuständigkeitsregelung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.5.2001 - 2 B 56/01).
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